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Mit dem Anbieten
seiner Dienstleistungen dokumentiert der Informationsvermittler
einen Kompetenz- und Ausbildungsstandard, um die entsprechenden
Leistungen zu erbringen.
Die Beziehung
Informationsvermittler/Informationsvermittlung ist ein allgemeiner
Begriff für eine Person oder Organisation, die Informationsdienstleistungen
anbietet.
Der Informationsvermittler
bietet seine Dienstleistungen auf dem Markt gegen Bezahlung an.
Zu unterscheiden
ist:
- der unabhängige
Informationsvermittler
- Informationsdienste
in privaten oder öffentlichen Organisationen.
Der Informationsvermittler
soll:
- dem guten
Ruf professioneller Informationsvermittlung gerecht werden,
- nur Dienstleistungen
oder Fachgebiete anbieten, die er selbst abdecken kann,
- die Angelegenheiten
des Kunden mit Vertraulichkeit behandeln,
- Informationen,
die er über oder durch den Kunden erhalten hat, nicht mißbrauchen,
- dem Kunden
die Kriterien für eine durchgeführte Recherche darlegen.
Die Geschäftsbedingungen
und die Preise bzw. Honorare sollen vollständig und rechtzeitig
bekannt gemacht werden.
Über die Aufträge und Auftragsbesprechungen erfolgt eine
Aufzeichnung.
Der Informationsvermittler
haftet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der Haftungsausschlüsse
benutzter Quellen.
Der Informationsvermittler darf im Rahmen nationaler Gesetze Werbung
betreiben.
Durch eine Mitgliedschaft
in der DGI e.V. (Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft
und Informationspraxis e.V.) oder im InfoNetzBayern e.V. anerkennt
ein Informationsbroker diesen Verhaltenskodex.
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